Fördermittel
Fördermittelübersicht Bundesprogramme
Hier bieten wir Ihnen eine aktuelle Übersicht zu Fördermitteln aus Bundesprogrammen. Wir stellen dabei die wesentlichen Förderprogramme vor und gliedern dies in 3 Bereiche – je nach Fördermittelgebern: BMWK/BAFA, KfW, und BMVI / BAV / BAG.
Die aktuellen Bundesförderungen finden Sie zudem unkompliziert im "
Förderwegweiser Energieeffizienz
" (Portal: "DEUTSCHLAND MACHT´S EFFIZIENT“) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Hier gelangen Sie in der Regel mit wenigen Klicks zum passenden Förderangebot.Möglicherweise gibt es für Ihr Vorhaben auch passende EU-, Landes- oder Sonderprogramme. Informationen dazu finden Sie bei:
- Landesbanken (Übersichtstabelle)
- Energieagenturenoder direkt in der
- Förderdatenbank für Bund, Länder und EU.
Ansprechpartner der Mittelstandsinitiative
und Transferpartner
unterstützen Sie im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz gerne im Hinblick auf Ihre Fragen zu Fördermitteln.Handwerksbetriebe können sich auch jederzeit an Ihre Berater bei der zuständigen
Handwerkskammern
wenden.BAFA / BMWK
BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
--> Förderungen als Zuschüsse
Ausgewählte Förderprogramme des BAFA in der Übersicht
- Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
Dieses Programm ersetzt das zum 31.12.2020 ausgelaufenen Programm "Energieberatung im Mittelstand (EBIM)"
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) seit 2021
Die BEG ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren), das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP). (Quelle: www.bafa.de)- Die BEG ist in eine Grundstruktur mit drei Teilprogrammen aufgeteilt:
1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Die BEG ist in eine Grundstruktur mit drei Teilprogrammen aufgeteilt:
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Einzelmaßnahmen BEG |
Copyright: BAFA |
- Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Fördergegenstand:
- Modul 1:Querschnittstechnologien (auch Druckluft!),
- Modul 2:Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien,
- Modul 3:MSR, Sensorik Management Software,
- Modul 4:Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
- Elektromobilität – Fördergegenstand: Kauf oder Leasing eines elektrisch betriebenen Fahrzeuges
Diese Kaufprämie ist auch als Umweltbonus bekannt. Auch "junge Gebrauchte" sind förderfähig.
- Elektromobilität – Fördergegenstand: Kauf von E-Lastenfahrrädern und -anhängern
Seit 01.03.2021 werden die Fördervoraussetzungen für elektrisch betriebene Lastenfahrräder und Lastenanhänger gesenkt. Etliche Modelle, deren Förderung bisher abgelehnt werden musste, sind jetzt förderbar. Unter anderem wurde die Vorgabe für die Nutzlast (= zulässiges Gesamtgewicht – Eigengewicht des Fahrzeugs) von 150 kg auf 120 kg gesenkt. Die Anforderung, dass das E-Lastenrad ein Transportvolumen von mindestens 1 m3 bieten muss, wurde durch eine leichtere Vorgabe ersetzt: Für die Förderfähigkeit muss das Lastenfahrrad lediglich mehr Volumen aufnehmen können, als ein herkömmliches Fahrrad.
Der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge des BAFA kann mit dem Kredit mit Klimazuschuss der KfW (293) gekoppelt werden --> siehe unten KfW 293
- Kraft-Wärme-Kopplung – Fördergegenstand: Ausbau Kraft-Wärme-Kopplung
- Kälte- und Klimaanlagen – Fördergegenstand: stationäre Kälte- und Klimaanlagen
KfW
KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
--> Förderung überwiegend als zinsgünstige Kredite z.T. mit Tilgungszuschüssen; zum Teil aber auch als Zuschüsse
--> Hier kommen Sie zum
"Produktfinder" der KfW
, einer Übersicht der Förderungen im Bereich Energie & Umwelt.Ausgewählte Förderprogramme der KfW in der Übersicht:
- Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (295) – Fördergegenstand:
- Modul 1:Querschnittstechnologien,
- Modul 2:Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien,
- Modul 3:MSR, Sensorik Management Software,
- Modul 4:Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
(Hinweis: die Anforderungen des Programms sind bei BAFA und KfW identisch, unterschiedlich ist nur die Förderung: beim BAFA (oben) erhalten Sie einen Zuschuss, bei der KfW einen zinsgünstigen Kredit z.T. mit Tilgungszuschüssen.
- Energieeffizientes Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzellen (433) – Fördergegenstand – Einbau stationären Brennstoffzellensystemen
- Erneuerbare Energien – Standard (270) – Fördergegenstand – Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher. Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr
- Erneuerbare Energien – Premium (271) – Fördergegenstand – Investitionen zur Nutzung von Wärme aus regenerativen Energien; Austausch alter Heizungsanlagen
- Klimaschutzoffensive für den Mittelstand (293) - Fördergegenstand: Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen wie u.a. Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energien, Energiespeicher und nachhaltige Mobilität
⇒ Förderung für Elektrofahrzeuge (Kredit + Klimazuschuss) zusätzlich zum Umweltbonus des BAFA
- Förderung nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Unternehmen (441)
Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur wurde in der Vergangenheit über spezielle Förderaufrufe mit eingeschränktem Zeitfenster für die Antragstellung ausgeschrieben. Seit Ende Januar gibt es keine offenen Förderaufrufe mehr, aber hier kann es sich lohnen die entsprechenden Webseiten von BAV und BMVI ab und andiesbezüglich zu prüfen.
BMDV / BAV / BAG
BMDV - Bundesministerium für Digitales und Verkehr
BAV - Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
BAG - Bundesamt für Güterverkehr
Ausgewählte Förderungen
- Förderprogramm "Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte" - Programmabschnitt EMF 3.0 (BAG):
Hier erhalten Betriebe Unterstützung beim Erwerb eines Kfz der Fahrzeugklassen N2 oder N3 mit einem Gewicht von über 7,5 t und modernem Elektro- bzw. Wasserstoffanstrieb oder konventionellem Verbrennermotor der Schadstoffklasse Euro VI, unter Voraussetzung der Verschrottung eines Altfahrzeugs aus dem eigenen Bestand (Richtlinie). - Förderprogramm für Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (Förderrichtlinie KsNI):
Das Programm ermöglicht die Förderung von Nutzfahrzueugen, Infrastruktur und Machbarkeitsstudien. Aktuell ist kein aktiver Förderaufruf vorhanden. - Förderrichtlinie "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“:
Auf Basis dieser Richtlinie vom 13.07.2021 veröffentlich das BMDV von Zeit zu Zeit Förderaufrufe zu diesem Thema. Es empfiehlt sich, von Zeit zu Zeit dieProgrammseite beim BAVzu besuchen und sich dort zu informieren; die nächsten Aufrufe sind bereits in Planung.
Einleitung und Grundlagen
Einleitung und Grundlagen
Vor jeder Maßnahme sollte sich jeder Investor nicht nur zwei bis drei Angebote für die Durchführung der Maßnahme einholen, sondern auch prüfen, ob dafür Fördermittel zur Verfügung stehen. Fördermittel können in folgenden Formen bewilligt werden:
Die wichtigsten Fördermittelgeber für Handwerksbetriebe und KMUs
Für KMU stehen verschiedene Fördermittelprogramme hauptsächlich über das
Fördermittelrecherche
Bei der Suche nach Fördermitteln hilft einerseits der
Oftmals werden aber auch landesspezifische Förderprogramme angeboten. In der folgenden Tabelle finden Sie nach Bundesländern geordnet die jeweils zuständigen Förderbanken und Förderinstitute:
Prinzipielle Hinweise und Empfehlungen beim Umgang mit Fördermittelprogrammen
Checkliste
Nachdem das Förderprogramm grob ausgewählt wurde, sollten folgende Fragen geprüft werden:
Beratersuche und Auskunftstellen
Entsprechend den Anforderungen in den einzelnen Förderprogrammen müssen Energieberater gelistet sein. Dabei haben sie bestimmte Zugangskriterien zu erfüllen. Diese Berater sind in den folgenden Portal gelistet:
Zum Thema Energieeffizienz und den Einsatz Erneuerbarer Energien ist der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e. V. ein Ansprechpartner (
Seine Kernaufgaben sind:
Vor jeder Maßnahme sollte sich jeder Investor nicht nur zwei bis drei Angebote für die Durchführung der Maßnahme einholen, sondern auch prüfen, ob dafür Fördermittel zur Verfügung stehen. Fördermittel können in folgenden Formen bewilligt werden:
- nicht rückzahlbare Zuschüsse
- zinsgünstige Kredite
- mit Tilgungszuschuss
- ohne Tilgungszuschuss
Die wichtigsten Fördermittelgeber für Handwerksbetriebe und KMUs
Für KMU stehen verschiedene Fördermittelprogramme hauptsächlich über das
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
und die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
zur Verfügung.Fördermittelrecherche
Bei der Suche nach Fördermitteln hilft einerseits der
Förderwegweiser Energieeffizienz,
der im Rahmen der "Deutschland Macht's Effizient"-Kampagne durch das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geschaffen wurde. Eine weit umfassendere Unterstützungsplattform des BMWK ist außerdem die sogenannte Förderdatenbank
- hier kann auf Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU, zugegriffen werden.Oftmals werden aber auch landesspezifische Förderprogramme angeboten. In der folgenden Tabelle finden Sie nach Bundesländern geordnet die jeweils zuständigen Förderbanken und Förderinstitute:
Bundesland | Institut | Internet-Adresse |
---|---|---|
Baden-Württemberg | Staatsbank für Baden-Württemberg (L-Bank) | www.l-bank.de |
Bayern | BayernLabo - Förderinstitut der BayernLB | www.bayernlabo.de |
LfA Förderbank Bayern | www.lfa.de | |
Berlin | Investitionsbank Berlin | www.ibb.de |
Brandenburg | Investitionsbank des Landes Brandenburg | www.ilb.de |
Bremen | Bremer Aufbau-Bank GmbH | www.bab-bremen.de |
Hamburg | Hamburgische Investitions-und Förderbank (IFB) | www.ifbhh.de |
Hessen | Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen | www.wibank.de |
Mecklenburg-Vorpommern | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern | www.lfi-mv.de |
Niedersachsen | Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH – NBank | www.nbank.de |
Nordrhein-Westfalen | NRW.Bank | www.nrwbank.de |
Rheinland-Pfalz | Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) | www.lth-rlp.de |
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH | www.isb.rlp.de | |
Saarland | Saarländische Investitionskreditbank AG | www.sikb.de |
Sachsen | Sächsische Aufbaubank - Förderbank - | www.sab.sachsen.de |
Sachsen-Anhalt | Investitionsbank Sachsen-Anhalt | www.ib-lsa.de |
Schleswig-Holstein | Investitionsbank Schleswig-Holstein | www.ib-sh.de |
Thüringen | Thüringer Aufbaubank | www.aufbaubank.de |
Prinzipielle Hinweise und Empfehlungen beim Umgang mit Fördermittelprogrammen
- Antragstellung: Der Antrag ist entweder direkt beim Fördermittelgeber oder über ein Kreditinstitut (z. B. Hausbank) zu stellen. Bei wem der Antrag zu stellen ist und in welcher Form (elektronische und / oder schriftlich) geht aus dem entsprechenden Fördermittelprogramm hervor.
- Antragstellung vor Maßnahmenbeginn: Mit Ausnahme einiger weniger Fördermittelprogramme ist in der Regel der Antrag vor Maßnahmenbeginn zu stellen. Als Maßnahmenbeginn gilt der Abschluss eines zur Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen hingegen vor der Antragstellung erbracht werden. Weiterhin ist zu beachten, ob es ausreicht, den Antrag beim Fördermittelgeber eingereicht zu haben – in dem Fall ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn förderunschädlich - oder der Antrag genehmigt sein muss.
- Kombination mit anderen Förderprogrammen: Es ist zu prüfen, ob Zuwendungen aus verschiedenen Programmen kombinierbar sind. Auf alle Fälle darf die Summe aus Krediten und Zuschüssen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigen. Bei manchen Programmen besteht allerdings ein Kumulierungsverbot, das dann strikt zu beachten und einzuhalten ist.
- EU-Beihilfegrenzen (De-minimis-Erklärung): Bei einigen Förderprogrammen sind bereits bezogene Beihilfen in Form der De-minimis-Erklärung anzugeben. Grundlage bildet die De-minimis-Verordnung, in der die im laufenden Kalenderjahr sowie in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren festgesetzten Beihilfegrenzen geregelt sind. Als "Beihilfen" werden öffentliche Zuwendungen bezeichnet, die in Form von Zuschüssen, Beteiligungen, zinsverbilligten Darlehen oder Garantien gewährt werden. Die zulässigen "De-minimis"-Beihilfen werden auf 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der zurückliegenden zwei Kalenderjahre begrenzt (Höchstbetrag). DAWI-De-minimis-Beihilfen können Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen, erhalten. In diesem Falle werden die zulässigen Beihilfen auf 500.000 Euro innerhalb des laufenden und der zurückliegenden zwei Kalenderjahre begrenzt.
- Zinskonditionen bei Krediten: Fördermittelkredite sind meist von günstigen Zinssätzen und langen Laufzeiten geprägt. Zinsen sind für eine bestimmte Zeit von Jahren festgeschrieben, außerdem sind tilgungsfreie Anlaufjahre möglich. Die Laufzeit des Kredits ist ebenfalls variabel. Bei KfW-Krediten werden die Zinsen nach einem risikogerechten Zinssystem, sogenannten Preisklassen festgelegt. Die Preisklasse ist von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens (Bonität) und den gestellten Sicherheiten, z. B. Grundschulden (werthaltige Besicherung) abhängig. Je besser die Bonität und Besicherung eines Unternehmens ist, desto niedriger ist der Zinssatz.
- Einbeziehung von Fachplanern / Energieberatern / Sachverständigen: Bei geringinvestiven Maßnahmen reicht oft das Produktdatenblatt als Nachweis zur Energieeinsparung oder eine selbst erstellte, plausible Berechnung an Energieeinsparungen aus. Häufig ist aber ein Energiesparkonzept durch einen externen Energieberater Voraussetzung für die Förderung. Darin muss die geforderte Energieeinsparung entsprechend der Anforderungen aus dem Programm nachgewiesen werden. Wichtig ist es, dass der Energieberater oder Sachverständige für das Programm zugelassen ist. Auch sollte geprüft werden, ob die Energieberatung sowie die Nebenkosten für Planung und Installation förderfähig sind.
- Auszahlung des Kredits und der Zuschüsse: Die Auszahlung des Kredits erfolgt nach der Kreditzusage. Mit dem Kreditinstitut kann jedoch sowohl eine Abruffrist von mehreren Monaten als auch entweder das Abrufen der gesamten Summe oder in Teilbeträgen vereinbart werden. Nach Beendigung der Maßnahme ist der programmgemäße Einsatz der Mittel gegenüber der Bank nachzuweisen. Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse werden in der Regel nach Abschluss der Maßnahme und dem Einreichen des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Zum Verwendungsnachweis zählen u. a. die Fachunternehmererklärung, Rechnungen, Nachweis der Betriebsbereitschaft und Nachweis der Energieeinsparung.
Checkliste
Nachdem das Förderprogramm grob ausgewählt wurde, sollten folgende Fragen geprüft werden:
- Ist das Unternehmen antragsberechtigt?
- Ist die geplante Maßnahme förderfähig?
- Werden die De-minimis-Grenzen eingehalten?
- Gibt es evtl. noch weitere Förderprogramme? Können diese parallel in Anspruch genommen werden? Wenn nicht, welches ist günstiger oder weniger aufwändig?
- Muss ein Sachverständiger mit eingebunden werden?
- Welche Unterlagen muss man für die Beantragung wo und wie einreichen?
Beratersuche und Auskunftstellen
Entsprechend den Anforderungen in den einzelnen Förderprogrammen müssen Energieberater gelistet sein. Dabei haben sie bestimmte Zugangskriterien zu erfüllen. Diese Berater sind in den folgenden Portal gelistet:
- www.energie-effizienz-experten.de
Transferwerkstätten
, die im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz diesen Leitfaden entwickelt haben, den interessierten Handwerksbetrieben Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Fördermitteln an. Die Berater der Kammern sind auf der Homepage der zuständigen Handwerkskammer
oder unter BISNET
zu finden.Zum Thema Energieeffizienz und den Einsatz Erneuerbarer Energien ist der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e. V. ein Ansprechpartner (
www.energieagenturen.de
)Seine Kernaufgaben sind:
- Planung und Realisierung von Anlagen
- Beratung der öffentlichen Hand, Wirtschaft und Verbraucher zu Energieeinsparpotenzialen
- Einbindung Erneuerbarer Energiequellen
finden Sie hier.